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Gebäudebrüterschutz

Schwalben, Mauersegler, Spatzen, Fledermäuse und Co in Wohnungsnot!

unsere „Allerweltsarten“ geraten immer mehr in Bedrängnis

Umfangreiche Bauprojekte – Gebäudereparaturen, Wärmedämmungen, Sanierungs- und Aufstockungsarbeiten bringen unsere kulturfolgenden Tierarten, die seit Jahrhunderten an und in unseren Gebäuden ihre Brutstätten pflegen, in massive Wohnungsnot.

Spalt im Giebel eines alten Hauses

Löcher, Nischen und Spalten unter den Dächern und im Mauerwerk werden verschlossen, Wände werden immer glatter und Dachüberstände werden vermieden – all die Orte, wo unsere Gebäudebrüter ihre Kinderstube hatten, verschwinden aus den Städten.

Einige unserer alten Nachbarn, wie z.B. der Spatz, stehen mittlerweile auf der Vorwarnliste bedrohter Arten – aus manchen Städten ist er schon praktisch vollständig verschwunden.
Gebäudebewohnende Fledermausarten stehen bereits auf der roten Liste und gelten als vom Aussterben bedroht.

Grund für diesen drastischen Schwund von Gebäudebrütern ist in erster Linie die unbewusste oder mutwillige, zig-tausendfache  Zerstörung ihrer Niststätten und Vernichtung ihrer Lebensstätten.

Dabei gibt es genau zum Schutz dieser Arten eine klare Gesetzeslage, die aber oft nicht bekannt ist oder vorsätzlich ignoriert wird.

Rauchschwalben nisten am liebsten drinnen – in zugänglichen Hallen, Ställen, Schuppen oder zur Not auch unter Carportdächern

Unsere Gesetze besagen, daß alle heimischen Vogelarten besonders geschützt sind.
Alle Fledermausarten gelten sogar als streng geschützt.
Der Schutzstatus wird im Deutschen Recht, im EU-Recht, und in internationalen Abkommen geregelt.

Für unsere Gebäudebrüter (Mauersegler, Schwalben, Spatzen, Hausrotschwänze, Fledermäuse etc.) gilt nach Bundesnaturschutzgesetz § 44 Abs 1, daß ihre Niststätten und/oder Quartiere sowohl während als auch nach der Nistsaisonsaison weder beseitigt noch beschädigt oder unzugänglich gemacht werden dürfen.

Dieser absolute Schutz gilt auch, wenn die Tiere zeitweise abwesen sind, also gerade nicht brüten oder wenn sie auf dem Zug sind.

Es gibt allerdings Ausnahmeregelungen für „gesellschaftlich wichtige Belange“, zu denen eben z.B. auch Sanierungen und andere Bauvorhaben zählen.

Wenn Niststätten im Rahmen einer Sanierung oder sonstiger Bautätigkeit beseitigt oder deren Zugang ganz oder vorübergehend verhindert wird, muss der Bauherr hierfür zunächst eine Ausnahmegenehmigung bei der Untere Naturschutzbehörde (UNB) beantragen.

Die Befreiung vom „gesetzlichen Zugriffsverbot“ wird verbunden mit Auflagen wie z.B. der Schaffung von Ersatznisthilfen in der Regel erteilt.

In Schleswig Holstein geschieht diese Befreiung nach §67 oder Ausnahmegenehmigung nach § 45 Nr 7  m.W. kostenlos.

Da bereits bestehende Gelege und Jungtiere im Nest immer und ausnahmslos geschützt sind, zumal hier zusätzlich das Tierschutzgesetz greift,  sollte bereits in der Bauplanungsphase ein ornithologischer Sachverständiger herangezogen werden, der das Gebäude auf vorhandene Gebäudeprüfer untersucht und diese dokumentiert, denn viele Gebäudebrüter leben so versteckt, dass sie sonst oft erst während des Baus entdeckt werden.

Gemeinsam mit der UNB wird dann das weitere Vorgehen mit den vorhandenen Nist- und Lebensstätten so geplant, dass man während der tatsächlichen Bauphase keine unliebsamen Überraschungen erlebt.

Würden erst in der Bauphase aktive Bruten entdeckt, würde der Bau bis zum Ausfliegen der Jungvögel von behördlicher Seite ganz oder teilweise stillgelegt, was erhebliche Kosten für den Bauherren zur Folge hätte.

Werden Niststätten mutwillig und ohne Genehmigung zerstört, so ist dies ein Straftatbestand, der je nach Bundesland mit bis zu 50.000 Euro geahndet werden kann. 

Dasselbe gilt, wenn aktive Bruten erst in der Bauphase entdeckt und dann entfernt werden, um einen Baustillstand zu vermeiden.

Ein weiterer Vorteil der Berücksichtigung von Gebäudebrütern bereits in der Planungsphase ist, dass man entsprechende Ersatzniststätten bereits in den Bau durch spezielle Nist- und Quartierssteine so integrieren kann, dass diese später am fertigen Gebäude keine optischen Beeinträchtigungen darstellen und keine nachträglichen Beschädigungen des Mauerwerks z.B. zu Befestigungszwecken von Ersatzniststätten nötig werden.

copyright Caroline Seige – neue Fassade mit integrierten Nist- und Quartierssteinen

Niststätten in Gefahr?

schnelles Handeln rettet Vogelleben

Massenhaft werden zur Zeit immer noch gesetzeswidrig Niststätten von Immobilienbesitzern aus Unwissenheit oder aber vorsätzlich mit oder ohne lebende Brut darin vernichtet.
Im Bereich von großen Mietobjekten und gewerblichen Gebäuden geschieht dies´ massenhaft im Zuge von Sanierungen oder zur Vermeidung von „Dreck“ unter den Nestern.
Hier sind alle gebäudebewohnenden Arten gleichermaßen betroffen.

An privaten Einzelimmobilien werden außerhalb von baulichen Maßnahmen vornehmlich immer wieder Nester von den Fassaden abgeschlagen (z.B. Schwalben) – ebenfalls um Dreck zu verhindern.

Copyright Caroline Seige – Nest mit lebenden Küken im Bauschutt entsorgt

In allen Fällen handelt es sich um illegale Aktionen, die strafbar sind. Die meisten dieser Fälle werden weder geahndet, noch werden Ersatzniststätten verordnet, aus dem einfachen Grund, weil es keine Kenntnis der Behörden über die vorhandenen Niststätten gibt.
Leider ist es noch nicht verpflichtend für Bauherren, beim Bauantrag ein ornithologisches Gutachten über das Vorhandensein von gebäudebewohnenden Arten mit einzureichen.

So obliegt es dem Bauherren selbst, ob er diesbezüglich tätig werden will oder „es drauf ankommen lässt“.

Um so wichtiger ist es, dass wir alle mit offenen Augen durch unsere Stadt gehen und sehr schnell handeln, falls Niststätten in Gefahr sind.

copyright Caroline Seige – an diesem Gebäude wurden mehrere Nisthöhlen mit Küken drin vorsätzlich verschlossen – das Elterntier sitzt verzweifelt mit Futter vor dem ehemaligen EIngang, hinter dem die Küken noch zu hören sind

Wenn wir aktive Niststätten beobachten, die evtl. von Zerstörung bedroht sein könnten – z.B. weil das Gebäude gerade eingerüstet wird oder der Abriss droht oder jemand Vogelvergrämungsmaßnahmen anbringt wie Spikes, Abwehrpaste, Netze o.ä.
sollten die aktiven Niststätten sofort und eindeutig durch Fotos und Videos – optimalerweise mit Datumsnachweis durch EInblendung der aktuellen Tageszeitung – dokumentiert werden.
Dann sollte sofort
Anzeige wegen Verstosses gegen das Bundesnaturschutzgesetz §44 „ bei der unteren Naturschutzbehörde, dem Ordnungsamt und der Polizei erstattet werden.

Copyright Caroline Seige – für diese Küken kam die Rettung nach der Anzeige zu spät – sie waren bereits hinter Bauschaum erstickt, bevor die Behörden das Nest wieder öffnen konnten

Wichtig ist es, bei der Anzeige, sofern aktiv gebrütet wird oder lebende Bruten bereits vorhanden sind, deutlich zu machen, dass Gefahr im Verzug ist und man sollte auf jeden Fall die Sache genauestens im Auge behalten, bis sichergestellt ist, dass etwas unternommen wurde.

Nur, wenn wir alle die Augen offen halten und vorsätzliche Niststättenvernichter konsequent belangt werden, wird es unattraktiv werden, „es drauf ankommen zu lassen“

Copyright Caroline Seige – …und was gibt es Schöneres, als eine fröhliche Spatzenkolonie , die uns auch an den sanierten Fassaden ein Stück Stadtnatur bis vor das Fenster bringt….

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Achtung Kunstnester für Mehlschwalben

Achtung – Mehlschwalbenkunsnester – Einfluglöcher oft zu klein!

Bitte lest diesen Schriftwechsel, bevor Ihr Eure künstlichen Nisthilfen beschafft und anbringt!
Eine Diskussion zu diesem Beitrag findet sich außerdem auf meiner Facebookseite hier

Andreas Menz hat mich per e-mail angeschrieben und weil das Problem wirklich dramatisch ist, bat ich darum, seine mail veröffentlichen zu dürfen.
Kopie mit Einverständnis des Autors Andreas Menz:

Hallo Kirstin,

sorry, dass ich Dich auf diesem Wege „belästige“, aber ich habe da was ziemlich dringliches (glaube ich) zu berichten :(…

Es geht um die Mehlschwalben- Nisthilfen von Schwegler (oder auch sonstige baugleiche).
An unserer Gemeinde brüten jedes Jahr ein paar Paare Mehlschwalben, die da auch meist zwei Bruten ausbringen, und das sowohl in selbstgebauten Nestern als auch genannten Nisthilfen.

Letzten Sonntag (also quasi vorgestern) habe ich mir mal den neu gepflasterten Parkplatz angeschaut (für mich als GaLa- Bauer ja von Interesse) und auch gleich geschaut, ob die intensive und ja ungewöhnliche Geschäftigkeit die Schwalben irgenwie gestört hätte (dies Jahr nur drei Paare). Soweit sah alles gut aus, dann fiel mir aber an einem bewohnten Kunstnest (erkenntlich am großen Kothaufen auf dem Brett darunter) auf, dass da scheinbar immer mal Altvögel anfliegen wollten, aber ein schlapp wirkender Jungvogel im Eingang hing.
Schnell war klar, dass der tot war, und die schnell organisierte lange Leiter, um da vllt. noch irgendwas retten zu können, erbrachte leider sehr unschönes.

Der tote Jungvogel war bereits mumifiziert, und steckte im Einflugloch fest.
Das war durch kleben gebliebenen Kot etwas verengt, so dass der wohl ausfliegen wollende Jungvogel (der wie seine vier ebenfalls toten und mumifizierten Geschwister im Nest voll entwickelt und ausgefiedert war…) steckenblieb und weder vor noch zurück konnte, so dass letztlich die komplette, voll entwickelte und zum Ausfliegen bereite Brut umkam.
Die Brut war ganz sicher von diesem Jahr, da die Nester jährlich gereinigt bzw. der Kot jährlich beseitigt werden, ich weiß nur nicht, ob die erste oder zweite. Da noch Altvögel anfliegen wollten, kann das ganze Unglück aber noch nicht all zu lange her gewesen sein. Die Jungen waren zwar bereits alle mumifiziert und das Nestinnere trocken, aber Aasfresser und Fliegenpuppen waren teils noch aktiv bzw. verpuppt.

Diese Sache nimmt mich nun doch sehr mit, vor allem, weil es die komplette schon voll ausgereifte Brut erwischt hatte, und nicht etwa nur einen Jungvogel oder so. Und das Unglück kam dadurch zustande, dass das Einflugloch durch den Kot (der sehr hart war) so verkleinert war, dass der erste Jungvogel da entweder nur halb durch, und dann nicht mehr vor oder zurück kam, oder im seinerzeit vllt. erst halb getrockneten Kot festklebte und so erst recht immobil wurde…

Als ich das betroffene Nest abnahm (sonst hätte ich da nichts bewegen können, da fünf Meter hoch auf meiner Leiter und ich mit Höhenangst, die mir da aber erstmal egal war), fiel mir dabei auf, dass die Betonwand dieser Nisthilfen sehr dick ist. Ich will meinen, dass das sicher 3 cm sind, desweiteren, dass die sehr flach im Innenraum sind, sowie das Einflugloch doch eher schmal und weit. Und meine Fragen wären darum/ dazu:

a) Ist das nötig, dass die Schalenwände SO dick sind?

b) Warum sind die aus purem Beton und so geformt, wie sie sind?

Ich empfinde die Form und die Raummaße nur bedingt Naturnestern nachempfunden, und vor allem unterliegt ja bei natürlichen Nestern vor allem das Einflugloch einer gewissen Erosion über die Brutdauer, so dass da solche Engstellen meiner Ansicht nach erst gar nicht entstehen können.
Des weiteren fiel mir auf, dass die Wanddicke durchgehend gleich ist, das Einflugloch ist quasi nur „reingesägt“, die Wand ist überall gleich dick, um dann mit scharfer Kante nach außen wie in den Brutraum hinein abzukippen.
Nicht wie bei Naturnestern unmittelbar am Flugloch doch verjüngend und vor allem dünner und gerundet abfallend, so dass bei denen die Wand um das Einflugloch doch für die Vögel um einiges leichter passierbar bzw. überwindbar ist. Sondern alles ein solider Block Beton- der in dieser Dicke und Härte der ersten ausflugsbereiten jungen Schwalbe dann auch zum Verhängnis wurde, weil nach vorne hin die Kotlage zu dick und hart war, um dort weiterzukommen, als auch nach hinten zu viel Strecke weiterhin geraden, dicken Betons war, als dass der Jungvogel sich wieder hätte lösen können.

Dieser Unglücksfall wird sicher eine große Ausnahme sein, nehme ich an, da Schwegler seine Nisthilfen ja eigentlich ziemlich gründlich und facettenreich durchdenkt, aber ich muss da doch einige Kritikpunkte bemerken.
Und ich wende mich nun an Dich, weil Du ja doch sehr im Schwalbenschutz engagiert bist, und ich fragen möchte, ob man da mit den Herstellern für Mehlschwalben- Nisthilfen nicht vllt. doch einige Verbesserungen an den Nisthilfen installieren könnte?
Wie zB Nisthilfen mit etwas geräumigerem Brutraum, weniger dicken Wänden, sowie als wichtigster Innovation vor allem vllt. ein viel größeres Einflugloch, dass die Schwalben (die Naturnester ja auch ausbessern, wenn beschädigt) sich dann selber passend zurecht bauen können. Bzw. zumindest Einflugsloch- Rändern, die nicht wie in dem fraglichen Modell durchweg klotzig 3 cm dick sind, sondern sich auf vllt. 1 cm verjüngen, und vllt. vor allem auch nur 1 cm tiefer ausgerandet sind (die Weite ist bei dem fraglichen Modell zu breit, die Tiefe aber zu knapp, bzw. so ganz gerade soeben passend, also schon sehr eng).
Dann wäre ein gewisser Kotrand am Nesteingang kein solches Problem mehr, das eine ganze Brut tötet, weil der erst- ausfliegende Jungvogel nicht drüber hinweg kommt (die Kleine war wirklich eingekeilt im Flugloch- konnte sie letztendlich nur durch Zerbrechen rausbekommen…), und über einen Fluglochrand von nur 1 cm könnte die Schwalbe dann viel leichter hinweggleiten, als über einen von 3 cm… Was bei so kleinen, in den Beinen schwachen Vögeln wie Mehlschwalben ja schon erhebliche Kategorien sind…

Wie gesagt: Ist mein Vorfall ein Einzelfall, oder hast Du Kenntnis von doch durchaus mehr Problemen mit Mehlschwalben- Nisthilfen?
Mir kommen die betont knapp gehalten vor, eventuell um Spatzen die Ansiedlung zu verleiden, aber wenn dadurch bei bereits nur kleinen Hindernissen (die hinderliche Kotschicht war keine bzw. maximal 5 mm dick) komplette gesunde, voll ausgebildete Bruten des Todes sind, dann sehe ich darin wirklich keinen Sinn.
Dann lieber Spatzenbesiedlung riskieren, die ja auch irgendwo nisten müssen (zumal die auf fertige Höhlen angewiesen sind- Schwalben eher nicht so, denen auch eine schöne Lehmpfütze gut hälfe…), als sowas…

Wenn es solche Vorfälle doch häufiger gibt, könnte man zusammen mit Dir und den Herstellern dann nicht sinnigere Lösungen erarbeiten? ZB auch, dass die nicht aus 3 cm dickem Massivbeton bestehen (kein bisschen atmungsaktiv oder feuchtigkeitsregulierend wie die Naturnester), sondern vllt. nur aus 2 cm Lehm- Betongemisch oder dergleichen? Oder gar, wenn es denn billiger ist, nur 1 cm Beton, dann aber mit vorgefertiger Schalenrohform aus Drahtgitter, was eine wesentlich dünnere Gesamtwand erlauben würde, die als Beton aber auch mit nur 1 cm Dicke noch hält?

Ich finde es ganz ehrlich megasch…ße, dass durch nur 3- 5 mm Kot im Flugloch die ganze Sache bereits so eng ist, dass da kein flügger Jungvogel mehr durchpasst, stecken bleibt und daraufhin eine ganze Brut elend verhungert und verdurstet. Mega Sch…ße, die Sache, die mich auch immer noch sehr mitnimmt :(!

Liebe Grüße,
Andreas
Kopie Ende

Mini und Maxi

Meine ANtwort
Kopie:
Hallo Andreas,
wie furchtbar!
Und ja, das ist ein mir schon lange bekanntes Problem.
ich habe bereits einmal eine e-mail 2016 an Schwegler geschickt und nie eine Antwort erhalten.
Ich habe damals zwei Mehlschwalben in einem Schwegler Kunstnest, welches ich unter mein Carportdach montiert hatte von Hand aufgezogen. (Anm.: s. Foto)

Dabei stellte ich erstens fest, dass die Küken sich, als sie älter wurden und aus dem Loch bettelten, das Halsgefieder beschädigten und zweitens, dass das größere Küken, als es ausgewachsen war nicht mehr durch das Einflugloch passte.

Ich hatte Schwegeler damals in einer e-mail auf das Problem hingewiesen und darum gebeten, das zu ändern.
Ich bekam keine Antwort und es hat sich nichts geändert.

Ich rate immer und überall dazu, diese Nester nicht zu kaufen oder mit Hilfe einer Flex das Einflugloch deutlich zu vergrößern.
Viel idealer für die Mehlschwalben sind die Anbaunester
https://www.nistkasten-online.de/Mehlschwalben-Anbaunest-Nr…

Hier können die Eltern das Einflugloch selbst fertig stellen und dann jederzeit so umbauen / erweitern, wie sie es benötigen.

……..

LG
Kirstin
Kopie ENde

Das Foto ist aus meinem Archiv – Piepsi habe ich in einem solchen Nest 2016 aufgezogen.
Da das Einflugloch so klein war, dass die fast ausgewachsene Piepsi nicht mehr raus passte, habe ich (auf dem Foto erkennbar) die Dachplatte des Nestes mit einem Seitenschneider aufgeschnitten – trotzdem ist das Loch immer noch kritsch.

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